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   OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17   

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OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17 (https://dejure.org/2020,31713)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.07.2020 - 1 A 23/17 (https://dejure.org/2020,31713)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 (https://dejure.org/2020,31713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 69 Abs. 4 Satz 2, SächsBO § 69 Abs. 5 Satz 1, BauGB § 34 Abs. 1
    Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des "Wohnens in zweiter Reihe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    37 Die nähere Umgebung des Vorhabens ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7).

    In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung sieht der Senat eine bodenrechtliche Wechselwirkung des Vorhabens im konkreten Fall im gleichen räumlichen Umfang, wie hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (s. o.), auch wenn bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung nicht selten enger zu begrenzen ist, als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7).

    Es geht also um den Standort im Sinne des § 23 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2014 a. a. O., juris Rn. 8; Senatsurt. v. 27. Juni 2019 - 1 A 283/17 -, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    Die relativen Maßstäbe - die Grundflächen- und die Geschoßflächenzahl - können nur eine untergeordnete oder auch gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens haben, weil sie in der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind und erst errechnet werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 3. April 2014 - 4 B 12.14 -, juris Rn. 3; Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1-8, juris Rn. 17).

    Für die Beurteilung der näheren Umgebung ist grundsätzlich alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 11 bis 13; Külpmann, jurisPR-BVerwG 10/2017 Anm. 4).

    Dem lässt sich mit den Mitteln der Bauleitplanung begegnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    32 Zwar kann ausnahmsweise die Quantität eines Vorhabens in seine Qualität umschlagen, also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 4 C 3.94 -, juris Rn. 17).

    Die für das "Umschlagen der Quantität in Qualität" einschlägigen Fallkonstellationen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 15. Dezember 2010 - 2 B 09.2419 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris Rn. 36; BayVGH, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 CS 08.881 -, juris Rn. 47) betreffen jeweils Fälle, in denen nach Verwirklichung des Vorhabens die vorherige Baugebietseinstufung - anders als hier - nicht mehr "sicher" erscheinen würde.

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    Das Vorhabengrundstück ist also Teil der näheren Umgebung (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2019 - 4 C 10.18 -, juris Rn. 13).

    Der Umstand, dass der Kläger mit der Umnutzung und der Erweiterung der Tischlerwerkstatt einen Teil der prägenden Umgebung umzugestalten gedenkt und den Gebäudeabschluss noch weiter nach Süden verschieben will, hat keinen Einfluss auf die derzeit vorhandene nähere Umgebung (zur Unbeachtlichkeit des bereits errichteten Vorhabens, um dessen Genehmigung gestritten wird: BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2019 a. a. O., Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 27.06.2019 - 1 A 283/17

    Beseitigungsanordnung; Carport; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    Es geht also um den Standort im Sinne des § 23 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2014 a. a. O., juris Rn. 8; Senatsurt. v. 27. Juni 2019 - 1 A 283/17 -, juris Rn. 49).

    Nach der durch den Augenschein der Örtlichkeit und die Betrachtung der Lagepläne gewonnenen Überzeugung zieht der Senat die nähere Umgebung weiter (vgl. Senatsurt. v. 27. Juni 2019 a. a. O., Rn. 52).

  • BVerwG, 04.02.1986 - 4 B 7.86

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Blockinneres - Hauptgebäude - Nebengebäude -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    13 Sie verteidigt das angegriffene Urteil und hält das Vorhaben nach den vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 4. Februar 1986 - 4 B 7.86 -, juris Rn. 3) entwickelten Maßstäben für die Bebauung im Blockinneren für planungsrechtlich unzulässig.

    31 Das "Wohnen in zweiter Reihe", welches die Beklagte unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1986 (a. a. O.) abzuwehren sucht, ist kein die Art der baulichen Nutzung betreffender Umstand.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses gibt der aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO herrührende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. Söfker a. a. O.), die Möglichkeit, das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris Rn. 5; Urt. v. 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151-163, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses gibt der aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO herrührende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. Söfker a. a. O.), die Möglichkeit, das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris Rn. 5; Urt. v. 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151-163, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    Die relativen Maßstäbe - die Grundflächen- und die Geschoßflächenzahl - können nur eine untergeordnete oder auch gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens haben, weil sie in der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind und erst errechnet werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 3. April 2014 - 4 B 12.14 -, juris Rn. 3; Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1-8, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
    Die relativen Maßstäbe - die Grundflächen- und die Geschoßflächenzahl - können nur eine untergeordnete oder auch gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens haben, weil sie in der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind und erst errechnet werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 3. April 2014 - 4 B 12.14 -, juris Rn. 3; Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1-8, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 50.17

    Verletzung des im Begriff des Einfügens enthaltenen Rücksichtnahmegebots bei

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 15 ZB 14.1542

    Voraussetzungen für die Annahme einer faktischen Baugrenze - Balkonerweiterung

  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 1 CS 08.881

    Hotel Edelweiß, Berchtesgaden: Bebauungsplan für unwirksam erklärt; aufschiebende

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419

    In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die

  • OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17

    Baunachbarantrag; Denkmal; Umgebungsschutz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 2 S 79.10

    Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19

    Rücksichtnahmegebot; TA Lärm; Hotel; Parkplatz; Vorbelastung

  • OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09

    Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung

  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11

    Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

  • OVG Sachsen, 08.11.2018 - 1 A 175/18

    Zustellung; Widerspruchsbescheid; Baugenehmigung; Fiktion; Nachbarschutz

  • VGH Hessen, 08.11.1996 - 4 TG 3776/96

    Baugenehmigung: Eintritt der Genehmigungsfiktion im vereinfachten

  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2015 - 8 K 2909/14

    Fiktive Baugenehmigung

  • OVG Sachsen, 19.11.2020 - 1 A 1279/17

    Fiktionszeugnis; Gesellschaft; Rubrum

    Der Fristenlauf für die fiktive Erteilung der Baugenehmigung nach § 69 Abs. 5 Satz 1, § 69 Abs. 4 Satz 1 SächsBO ist gemäß § 69 Abs. 4 Satz 2 SächsBO von der Bestätigung der Vollständigkeit von Bauantrag und Bauvorlagen abhängig (Bestätigung Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 21).

    Die gegenteilige, vom Senat im Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 - vertretene Auffassung (juris Rn. 21) führe dazu, dass die sächsischen Bauordnungsbehörden § 69 Abs. 2 SächsBO faktisch sanktionslos nicht beachten könnten und damit die vom Gesetzgeber gewollte Beschleunigungsfunktion konterkariert werde.

    Diese für den Bauherrn "günstigere" Regelung ist schon deshalb nicht wegen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) auf die Klägerin anzuwenden, weil Differenzen im Landesrecht der einzelnen Bundesländer in der bundesstaatlichen Ordnung (Art. 20 Abs. 1 GG) angelegt sind und keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz begründen (vgl. Senatsurt. v. 30. Juli 2020 a. a. O., Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 17.08.2023 - 1 A 213/21

    Vorbescheid; Innenbereich; Einfügen; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll

    Zu diesem Merkmal hat der erkennende Senat im rechtskräftigen Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 - (juris) unter Randnummer 40 ausgeführt.

    Durch das mögliche Heranrücken an die im rückwärtigen Bereich angrenzende Bebauung können sich durchaus Wechselbeziehungen ergeben (vgl. Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 42).

    Wegen der einschränkenden Wirkung auf das Grundeigentum bedürfte es dazu hinreichender Anhaltspunkte für eine städtebaulich verfestigte Situation; wobei die tatsächlich vorhandene Bebauung, kein bloßes "Zufallsprodukt" ohne eigenen städtebaulichen Aussagewert sein darf (Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 40).

    Greifbare Anhaltspunkte für eine Verletzung des im Begriff des Einfügens i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots (vgl. Senatsurt. v. 30. Juli - 1 A 23/17 -, juris Rn. 48) haben sich in der Beweisaufnahme nicht ergeben.

  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

    Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses gibt der aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO herrührende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. Söfker/Hellriegel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 150. EL Mai 2023 [EZKB], BauGB § 34 Rn. 80), die Möglichkeit, das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris Rn. 5; Urt. v. 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151-163, juris Rn. 23; Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 29).

    So kann etwa ein hinzutretendes, übergroßes Vorhaben der Wohnnutzung in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet die Gefahr begründen, dass sich der Gebietscharakter zu einem reinen Wohngebiet ändert (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 32).

  • OVG Sachsen, 08.02.2024 - 1 B 242/23

    Asylbewerberunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; Nachbarantrag; Nachbaranhörung;

    Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses gibt der aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO herrührende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. Söfker/Hellriegel, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 150. EL Mai 2023 [EZKB], BauGB § 34 Rn. 80), die Möglichkeit, das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris Rn. 5; Urt. v. 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151-163, juris Rn. 23; Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17

    Rücknahmeentscheidung; fiktive Baugenehmigung; Ermessen; Befreiung; Abweichung

    Die Genehmigungsfiktion des § 69 Abs. 4 Satz 2 SächsBO knüpft entsprechend ihrem Wortlaut an das dem Bauherrn von der Bauaufsichtsbehörde bestätigte Eingangsdatum von Bauantrag und Bauvorlagen (§ 69 Abs. 2 Satz 1 SächsBO) als fristauslösendes Moment an, nicht etwa an die objektive Vollständigkeit der Unterlagen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 29.03.2023 - 1 A 563/22

    Umgebungsrahmen; Baugrenze; Ermessen; Ausnahme

    Das Verwaltungsgericht ist in Einklang mit der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Frage der Überbaubarkeit des im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks des Klägers unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 34 Abs. 1 Satz BauGB zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15, juris Rn. ff. und 16; Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 40 m. w. N.) und das Merkmal der überbaubaren Grundfläche mittels faktischer Baulinien (§ 23 Abs. 2 BauNVO), Baugrenzen (§ 23 Abs. 3 BauNVO) oder einer faktischen Bebauungstiefe (§ 23 Abs. 4 BauNVO) bestimmt werden kann (vgl. Urteilsabdruck S. 9 letzter Absatz).
  • OVG Sachsen, 10.05.2022 - 1 A 493/20

    Teilurteil; Hauptantrag; Hilfsantrag; Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren;

    Der Senat hierzu bereits wie folgt judiziert (SächsOVG, Urt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 21):.
  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 353/22

    Grundstücksfläche, die überbaut werden soll; Einfügen; "Wohnen in zweiter Reihe"

    Ausgehend von diesem klargestellten Prüfungsmaßstab, den der beschließende Senat u. a. seinem jüngsten zur Zulässigkeit des "Wohnens in zweiter Reihe" ergangenen, rechtskräftig gewordenen Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 - (abgedruckt u. a. in DVBl. 2021, 877) zugrunde gelegt hat, lassen sich auch aus dem von der Klägerin ergänzend zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes-Sachsen vom 24. Oktober 2016 - 2 L 68/15 -, juris Rn. 9, das sich, wie das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Senatsurteil vom 29. Februar 2016 - 1 A 27/14 -, juris Rn. 24 -, auf die zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht klargestellten Passagen seines Revisionsurteils vom 30. Juni 2015 (a. a. O. Rn. 15 und 20) beziehen, anhand des klägerischen Zulassungsvorbringens keine ernstlichen Richtigkeitszweifel an dem hier angegriffenen Urteil ableiten.
  • VG Schwerin, 22.12.2021 - 2 A 1164/20

    Hinterlandbebauung in 2. Reihe

    Grundsätzlich unmaßgeblich sind die Größe, die Lage und die Grenzen der Grundstücke (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 140. Lfg. Oktober 2020, § 34 Rn. 47; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 - DVBl. 2021, 877 juris Rn. 31).
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